Leistung mit Pflegegrad

Entlastungsangebote und Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Der Entlastungsbetrag ist die wichtigste und zugleich am seltensten genutzte Leistung der Pflegeversicherung. Jeder Mensch mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, der zu Hause lebt, hat Anspruch darauf – unabhängig davon, ob zusätzlich Pflegegeld oder ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird.

In der Praxis verfällt dieses Geld bei vielen Familien Monat für Monat, weil niemand erklärt hat, wofür es eingesetzt werden darf. Genau hier setzen unsere Entlastungsangebote an.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Geldbetrag, den die Pflegekasse monatlich zur Verfügung stellt. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters erstattet – oder von diesem direkt mit der Kasse abgerechnet.

Der Entlastungsbetrag liegt derzeit bei 131 € monatlich. Maßgeblich ist immer die aktuell gültige Regelung Ihrer Pflegekasse – wir prüfen für Sie, welcher Betrag Ihnen zusteht.

Nicht abgerufene Beträge verfallen nicht sofort: Sie können innerhalb desselben Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer also seit Januar nichts abgerufen hat, verfügt oft über eine vierstellige Summe.

  • Anspruch ab Pflegegrad 1 – auch ohne weitere Pflegeleistungen
  • Monatlicher Betrag, ansparbar über das laufende Kalenderjahr
  • Restbeträge nutzbar bis 30. Juni des Folgejahres
  • Nur bei anerkannten Anbietern einsetzbar

Wofür Sie den Betrag bei uns einsetzen können

Als anerkannter Anbieter von Unterstützungsleistungen im Alltag rechnen wir folgende Leistungen über den Entlastungsbetrag ab:

  • Haushaltshilfe und hauswirtschaftliche Versorgung
  • Alltagsbegleitung und Beschäftigung
  • Begleitete Fahrten zu Arzt, Therapie und Einkauf
  • Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger
  • Hilfe bei Organisation, Post und Terminen

Wir übernehmen die Abrechnung

Der häufigste Grund, warum der Entlastungsbetrag ungenutzt bleibt, ist der befürchtete Papierkram. Bei uns entfällt er weitgehend: Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung, danach rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Sie erhalten monatlich eine übersichtliche Aufstellung der geleisteten Stunden. Kosten entstehen Ihnen nur dann, wenn Sie mehr Leistungen abrufen, als Ihr Budget abdeckt – und auch das besprechen wir vorher offen.

So läuft es ab

  1. 1Pflegegrad prüfen – oder gemeinsam beantragen.
  2. 2Kostenloses Beratungsgespräch zu Budget und Bedarf.
  3. 3Leistungsvereinbarung und Abtretungserklärung unterschreiben.
  4. 4Wir melden die Leistung bei Ihrer Pflegekasse an.
  5. 5Start der Einsätze – Abrechnung läuft im Hintergrund.

Häufige Fragen

Sprechen Sie noch heute mit uns

Ein Anruf genügt für ein kostenloses, unverbindliches Gespräch. Wir sagen Ihnen, was möglich ist und wie die Kostenübernahme in Ihrem Fall funktioniert.

Erreichbar: Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr