Leistung mit Pflegegrad

Verhinderungspflege – Entlastung, wenn Angehörige ausfallen

Pflegende Angehörige tragen den größten Teil der häuslichen Pflege in Deutschland – und sie brauchen selbst Erholung. Die Verhinderungspflege ist genau dafür gemacht: Sie finanziert eine Ersatzbegleitung, wenn die eigentliche Pflegeperson zeitweise verhindert ist.

Ob geplanter Urlaub, ein eigener Krankenhausaufenthalt oder einfach ein freier Nachmittag pro Woche: Der Grund muss nicht dramatisch sein. Erholung ist ein anerkannter Grund.

Wer Anspruch hat

Anspruch auf Verhinderungspflege besteht bei Pflegegrad 2 bis 5, wenn die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung von einer privaten Pflegeperson gepflegt wurde.

Wie hoch Ihr jährliches Budget ist, wie es sich mit der Kurzzeitpflege kombinieren lässt und was das für Ihre Situation bedeutet, rechnen wir im Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihnen durch.

  • Pflegegrad 2 bis 5 erforderlich
  • Vorpflegezeit von sechs Monaten durch eine private Pflegeperson
  • Stundenweise oder tageweise nutzbar
  • Kombinierbar mit dem Entlastungsbetrag

Stundenweise statt am Stück

Viele Familien denken bei Verhinderungspflege an mehrwöchigen Urlaub. In der Praxis ist die stundenweise Variante viel wirkungsvoller: Ein fester Nachmittag pro Woche, an dem jemand anderes da ist, entlastet dauerhaft mehr als zwei Wochen Auszeit im Jahr.

Bei einer Begleitung von weniger als acht Stunden am Tag wird das Pflegegeld übrigens nicht gekürzt – ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird.

Was wir während der Verhinderungspflege übernehmen

Wir halten den Alltag am Laufen, so wie die Angehörigen es tun würden: Alltagsbegleitung, Beschäftigung, hauswirtschaftliche Versorgung, Begleitung nach draußen und Sicherheit durch Anwesenheit.

Körperbezogene Pflege übernimmt weiterhin der ambulante Pflegedienst oder die Angehörigen. Wir stimmen uns bei Bedarf direkt mit dem Pflegedienst ab.

So läuft es ab

  1. 1Gemeinsam prüfen wir Pflegegrad und Vorpflegezeit.
  2. 2Wir ermitteln das verfügbare Jahresbudget.
  3. 3Antrag bei der Pflegekasse – wir helfen beim Ausfüllen.
  4. 4Begleittermine werden geplant, einmalig oder regelmäßig.
  5. 5Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse.

Häufige Fragen

Sprechen Sie noch heute mit uns

Ein Anruf genügt für ein kostenloses, unverbindliches Gespräch. Wir sagen Ihnen, was möglich ist und wie die Kostenübernahme in Ihrem Fall funktioniert.

Erreichbar: Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr