Leistung mit Pflegegrad

Infos zur Leistung: Vertrag, Änderung und Kündigung

Ein Dienstleistungsvertrag über Begleitung im eigenen Zuhause ist Vertrauenssache. Deshalb halten wir unsere Bedingungen bewusst einfach: keine Mindestlaufzeiten mit Fallstricken, keine automatische Verlängerung über Jahre, keine versteckten Zusatzkosten.

Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie zu Vertragsbeginn, Anpassungen und Beendigung wissen müssen. Wenn eine Frage offenbleibt, rufen Sie uns an – wir erklären es Ihnen persönlich.

Der Leistungsvertrag

Vor dem ersten Einsatz schließen wir eine schriftliche Leistungsvereinbarung. Darin stehen die vereinbarten Tätigkeiten, der zeitliche Umfang, die festen Termine, der Stundensatz und die Art der Abrechnung.

Bei Abrechnung über die Pflegekasse kommt eine Abtretungserklärung hinzu. Sie ermöglicht es uns, direkt mit der Kasse abzurechnen, damit Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.

  • Schriftliche Leistungsvereinbarung vor dem ersten Einsatz
  • Klar benannte Tätigkeiten und Stundenumfang
  • Transparente Stundensätze – Sie erhalten unsere aktuelle Preisliste vor Vertragsschluss
  • Abtretungserklärung bei Abrechnung über die Pflegekasse

Leistungen ändern oder erweitern

Pflege- und Lebenssituationen ändern sich. Eine Anpassung des Leistungsumfangs ist jederzeit formlos möglich – ein Anruf oder eine kurze Nachricht genügt, danach halten wir die Änderung schriftlich fest.

Das gilt in beide Richtungen: Sie können Stunden aufstocken, wenn der Bedarf steigt, oder reduzieren, wenn Angehörige wieder mehr übernehmen können.

Termine absagen

Einzelne Termine können Sie bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen. Bei kurzfristigeren Absagen berechnen wir anteilig, weil die Zeit dann nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.

Bei Krankenhausaufenthalten oder plötzlichen Notfällen finden wir selbstverständlich eine unkomplizierte Lösung.

Kündigung

Der Vertrag ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar – schriftlich per Brief oder E-Mail. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Bei Umzug in eine stationäre Einrichtung, bei dauerhafter Krankenhausaufnahme oder im Todesfall endet der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist. In diesen Situationen soll Verwaltung niemanden zusätzlich belasten.

Die vollständigen Vertragsbedingungen erhalten Sie vor Vertragsschluss schriftlich – wir gehen sie mit Ihnen gemeinsam durch.

So läuft es ab

  1. 1Kostenloses Erstgespräch – unverbindlich und ohne Zeitdruck.
  2. 2Angebot und Leistungsvereinbarung erhalten.
  3. 3Vertrag und ggf. Abtretungserklärung unterschreiben.
  4. 4Anmeldung bei der Pflegekasse durch uns.
  5. 5Start der Einsätze mit fester Ansprechperson.

Häufige Fragen

Sprechen Sie noch heute mit uns

Ein Anruf genügt für ein kostenloses, unverbindliches Gespräch. Wir sagen Ihnen, was möglich ist und wie die Kostenübernahme in Ihrem Fall funktioniert.

Erreichbar: Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr