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Entlastungsbetrag: 131 € im Monat – so nutzen Sie ihn richtig

Viele Pflegebedürftige lassen den Entlastungsbetrag ungenutzt verstreichen – dabei kann er Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung komplett finanzieren. Hier erfahren Sie, wie es geht.

Hinweis zum Inhalt: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick nach § 45b SGB XI und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Regelungen Ihrer Pflegekasse – wir prüfen Ihren Fall gerne persönlich.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist ein monatliches Budget der Pflegekasse nach § 45b SGB XI. Er liegt derzeit bei 131 € pro Monat und ist für Angebote gedacht, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und gleichzeitig ihre Angehörigen entlasten.

Das Besondere: Das Geld wird nicht an Sie ausgezahlt, sondern direkt mit einem anerkannten Anbieter wie uns verrechnet. Sie müssen weder in Vorkasse treten noch Anträge für jede Rechnung einzeln einreichen.

Ausführliche Hintergrundinfos zu allen Pflegekassen-Leistungen finden Sie in unserem Ratgeber zur Kostenübernahme.

Voraussetzungen: Wer bekommt den Entlastungsbetrag?

  • Ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
  • Sie leben zu Hause (nicht in einem vollstationären Heim)

Das heißt: Schon mit Pflegegrad 1 – also bei einer nur geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – steht Ihnen der volle Betrag zu. Ein Antrag beim Medizinischen Dienst ist nicht nötig; der Anspruch entsteht automatisch mit dem Pflegegrad.

Wofür Sie den Entlastungsbetrag nutzen können

Der Betrag ist zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Dazu zählen unter anderem:

  • Haushaltshilfe – Reinigung, Wäsche, Einkaufen, Kochen
  • Alltagsbegleitung – Gespräche, gemeinsame Aktivitäten, Begleitung im Alltag
  • Fahrtbegleitung – begleitete Fahrten zu Terminen
  • Leistungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege

Nicht erlaubt ist die Auszahlung an Angehörige oder die Verwendung für beliebige private Ausgaben. Ab Pflegegrad 2 lässt sich der Betrag außerdem mit dem Budget der Verhinderungspflege kombinieren – so entsteht ein deutlich größerer Jahresspielraum.

Ansparen statt verfallen: der cleverste Trick

Der wichtigste Punkt, den viele nicht kennen: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie summieren sich über das gesamte Kalenderjahr und können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.

Wer also erst im Herbst aktiv wird, hat oft bereits eine vierstellige Summe angespart – damit lassen sich zum Beispiel eine intensive Grundreinigung oder eine längere Begleitung über mehrere Wochen komplett finanzieren.

So einfach ist die Abrechnung

  1. Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung.
  2. Unsere Alltagshelferin kommt wie vereinbart zu Ihnen nach Hause.
  3. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie gehen nicht in Vorleistung.
  4. Nur wenn Ihr Monatsbudget überschritten wird, zahlen Sie den Rest selbst – vorher stimmen wir das natürlich mit Ihnen ab.

Mehr dazu, wie flexibel unsere Zusammenarbeit ist, finden Sie unter Vertrag & Kündigung – bei uns ohne Kündigungsfristen.

Beispielrechnung: Was ist mit 131 € möglich?

Je nach Stundensatz finanziert der Entlastungsbetrag mehrere Stunden Unterstützung pro Monat. Kombiniert mit angesparten Beträgen aus den Vormonaten sind auch größere Einsätze möglich – zum Beispiel eine regelmäßige wöchentliche Haushaltshilfe.

Wie viele Stunden mit Ihrem konkreten Budget möglich sind und ob sich eine Kombination mit der Verhinderungspflege lohnt, rechnen wir im kostenlosen Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihnen durch.

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Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

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Rufen Sie uns an – wir schauen gemeinsam auf Ihren Pflegegrad, Ihr Budget und den sinnvollsten Einsatz in Ihrer Situation.

Erreichbar: Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr